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Bibel, Koran und das Recht

von Hartmut Meesmann vom 06.04.2007
Ob das Grundrecht auf freie Religionsausübung überstrapaziert wird, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden
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Müssen wir befürchten, dass in Deutschland künftig die Genitalverstümmelung vom Grundrecht auf freie Religionsausübung gedeckt und Gewalt in der Ehe unter Hinweis auf den Koran höchstrichterlich geduldet wird - so denn der Koran das Züchtigungsrecht tatsächlich propagiert?

Eine hysterische Öffentlichkeit befürchtet die Islamisierung des Rechts in Deutschland und eine schleichende Zersetzung der Fundamente unserer freiheitlich-säkularen Grundordnung. Anlass für diesen Aufschrei gibt unter anderem das Urteil einer Frankfurter Amtsrichterin, die unter Verweis auf den Koran Gewalt in einer muslimischen Ehe als hinnehmbar, jedenfalls nicht als unbillige Härte, bezeichnet und daher den Antrag der Frau auf vorzeitige Scheidung abgelehnt hatte.

Die Richterin hat in diesem konkreten Fall falsch geurteilt. Zwar kann ausländisches Fam

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