Wenn Akten missbraucht werden
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Der Staatssicherheitsdienst der DDR hat seit 1976 von den CDU-Spendenpraktiken gewusst. Dass Teile der entsprechenden Akten veröffentlicht worden sind, sei Höhepunkt einer Verleumdungskampagne, beklagt die CDU. Es werde mit Stasi-Akten Stimmung gemacht.
Ohne Frage hat der DDR-Geheimdienst seine Erkenntnisse nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln gewonnen. Damit sind sie vor Gericht nicht verwertbar. Scheinheilig ist die Aufregung bei der CDU trotzdem. Die Partei hat sich immer dafür ausgesprochen, den Schutz der Privatsphäre bei organisierter Kriminalität aufzuheben - solange es andere betraf. Die Privatsphäre sollte nicht dazu dienen, kriminelle Machenschaften zu verschleiern. Die heutige Bundesrepublik ist auch deshalb führend bei der Telefonüberwachung in Europa (auch wenn sie Stasi-Niveau nie erreichen wird).
Scheinhei