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Ärzte und ethische Geldanlagen

vom 16.01.2009
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Engagierte Ärzte halten das Thema der ethischen Geldanlage in ihren Versorgungskassen am Kochen. Vor Kurzem brachte der Arzt Winfried Kahlke in der Ärztekammer Hamburg einen Antrag ein, nach dem die Ärzte gemäß ihrer Berufsordnung »dem Erhalt und Schutz des Lebens verpflichtet sind«. Deshalb »würde eine Geldanlage bei Wirtschaftsunternehmen, die mit Rüstungsgütern, gesundheitsschädigenden Produkten oder unfairem Handel mit Dritte-Welt-Ländern ihre Gewinne vermehren, dem ärztlichen Selbstverständnis widersprechen«. Die Verantwortlichen reagierten skeptisch, denn »die Definition, was eine ethisch vertretbare Geldanlage sei, ist mehr als diffizil«. Dennoch werde der Verwaltungsausschuss die hinter dem Antrag stehenden Intention berücksichtigen »und keine Investitionen tätigen, die erkennbar unethisch seien«. Vor einigen Monaten hatte die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte einen ähnlichen Antrag des Arztes Wieland Walther aus Kirchzarten praktisch abgelehnt, weil das Renditeziel der Anlagen nicht gefährdet werden dürfe.

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