Zwei Euro Rente für Hartz-IV-Empfänger
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Während die Öffentlichkeit über die höhere Mehrwertsteuer debattiert, sind zu Jahresbeginn Verschärfungen für Hartz-IV-Empfänger in Kraft getreten. Wer mehr als zwei Mal ein Job- oder Qualifizierungsangebot ablehnt, muss mit der Streichung des Arbeitslosengeldes II rechnen - unabhängig davon, um welche Jobs es sich handelt. Zudem überweist der Bund für Hartz-IV-Empfänger künftig nur noch 40 statt monatlich 78 Euro als Beitrag an die Rentenversicherung. Dadurch reduziert sich deren zusätzlicher Rentenanspruch von 4,30 auf 2,20 Euro im Jahr.
Der Boom der Leiharbeit stößt auf scharfe Kritik der Gewerkschaften. Nach Auffassung von D