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Deutschland wartet

von Markus Dobstadt vom 04.10.2017
Es ist eine merkwürdige Zeit. Deutschland wartet. Auf Jamaika, auf die Sondierungsgespräche, die auf Wunsch der Union nicht vor Mitte Oktober beginnen. Auf Neuwahlen, wenn die Regierungsbildung misslingt. Ein nicht geringer Teil von Deutschland wartet aber vielleicht noch auf ganz etwas anderes. Ein Kommentar von Markus Dobstadt
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Die Grünen haben bei einem Bundesparteitag ihrer 14-köpfigen Verhandlungsdelegation schon mal grünes Licht gegeben: Nahezu einhellig stimmten sie dafür, dass ihre Vertreter bei den Schwarzen und den Gelben sondieren. Sie sollen schauen, ob das etwas werden kann mit der gemeinsamen Regierung. Von 90 Delegierten stimmten 87 dafür, drei enthielten sich. Bündnis 90/Die Grünen gehen gut vorbereitet in die Gespräche. Kein Grüner will das eigentlich undenkbare Bündnis. Aber die Chance, endlich wieder mitzuregieren, will auch niemand ausschlagen.

Die Partei steht von allen möglichen Partnern der künftigen Regierung mit Abstand am besten da. Sie hat ein ausformuliertes Konzept. Die Basis steht weitgehend hinter den Verhandlern, zumindest, solange noch nichts Konkretes auf d

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Georg Lechner 11.10.2017, 13:05 Uhr:
Fortsetzung:
... Dieser beschränkt sich allerdings auf die Ausarbeitung eines präventiven Aktionsplans oder eines Kri-senbewältigungsaktionsplans, der jedoch das Asylrecht der Union wahren muss und daher keine zahlenmäßige Obergrenze für Schutzsuchende umfassen darf."
Quelle der Zitate ist das Gutachten, das die öst. Regierung angefordert und 2016 erhalten hat. Link dazu:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwjprYeczOHWAhXGCpoKHRCoBGgQFggtMAA&url=https%3A%2F%2Fkurier.at%2FGutachten_Richtwert_Fluechtlinge_Endversion.pdf%2F189.993.259&usg=AOvVaw3i1JL_P1YGqGczaZcbs54R

Georg Lechner 11.10.2017, 13:01 Uhr:
Frau Merkel muss offenbar Herrn Seehofer erst einige unionsrechtliche Bestimmungen erläutern: "Die zahlenmäßige Limitierung (Richtwert/„Obergrenze“) der Zulassung zum Asylverfahren, gemeint ist wohl die Zulassung von Anträgen auf internationalen Schutz, fällt ohne Zweifel in den Anwendungsbereich des Unionsrechts, konk-ret unter das Gemeinsame Europäische Asylsystem, und unterliegt daher jeden-falls den unionsrechtlichen Grundrechten." und "Im Unionsrecht sind ebenfalls keine Richtwerte (Obergrenzen) normiert. An-satzweise finden sich dort aber Schutzmechanismen für besonders belastete Mitgliedstaaten. So sieht beispielsweise die Dublin-III-Verordnung im Falle eines besonderen Drucks auf das Asylsystem eines Mitgliedstaats einen Mechanismus zur Frühwarnung, Vorsorge und Krisenbewältigung vor. ...(Fortsetzung folgt)

Fruuf 05.10.2017:
Es ist schlichtweg nicht einsehbar, warum dem Bürger mehr Zuwanderung und mehr Integration schmackhaft gemacht werden muss. Er ist der Souverän und entscheidet ohne dieses parteipolitische "Nudging".
Und wie es aussieht will derzeit eine Mehrheit keine "linke Politik", von der auch nicht erklärt wird, warum sie denn wünschenswert für das Land sein soll. Die CDU ist unter Merkel schon viel zu weit nach links gerückt und diese Zuwanderung würde in einem Volksentscheid wohl mit großer Mehrheit gestoppt werden.