»Ich liebe einen Muslim«
Was passiert, wenn eine evangelische Vikarin einen Mann heiratet, der kein Christ ist? In Württemberg wird sie entlassen. Carmen Häcker ist das passiert. In Berlin kann sie ihre Ausbildung jetzt überraschend fortsetzen. Das wurde heute bekannt
»Ich wünsche mir von ganzem Herzen, Teil einer Kirche zu sein, die ganz offiziell, ohne irgendetwas zu vertuschen, einfach sagt: »In unseren Diensten steht eine Vikarin, auf Widerruf damit beauftragt, das Evangelium zu verkündigen, und sie ist mit einem Muslim verheiratet.«« Diesen Satz schreibt Carmen Häcker in einem Beitrag für Publik-Forum am 2. Dezember 2011. Da ist sie eine Württembergische Vikarin, die weiß: Am 31. Dezember wird sie aus dem kirchlichen Dienst entlassen. Der Grund: Sie hat im August 2011 den falschen Mann geheiratet. »Falsch« für ihre Landeskirche. »Richtig« für sie. Aber was zählt das schon für ihren Dienstherren?
Wer darf ins Pfarrhaus einziehen? Der Zeitgeist entscheidet
Die Ausschlussklauseln der Kirchen im Falle einer nicht standesgemäßen Heirat ihrer Pfarrer haben eine lange Geschichte. Eine Geschichte, die schlicht den Zeitgeist widerspiegelt. In den Nachkriegsjahren hatten zuerst die Frauen große Mühe, überhaupt ein evangelisches Pfarramt zu bekommen. Am Ende setzten sie sich durch - in manchen Landeskirchen allerdings erst in den 1970er Jahren. Das Schlusslicht bildete die Landeskirche Schaumburg-Lippe - mit der ersten Frauenordination im Jahr 1991. Die Frauenfrage schied die Geister beinahe ebenso wie die Konfessionsfrage. Denn in den frühen Jahren der Bundesrepublik kam ein evangelischer Theologe im kirchlichen Amt zwar selten in die Verlegenheit, sich in eine Muslima oder Jüdin zu verlieben, dafür aber kamen Katholikinnen durchaus in sein Blickfeld.
Die Heirat mit einer solchen Person war aber schier undenkbar, wollte der Mann sein Amt behalten. Die innerchristlichen Konfessionen setzten auf strenge Trennung. Der evangelische Theologe Klaus-Peter Jörns, emeritierter Professor und lange Jahre selbst Gemeindepfarrer, erzählte noch auf dem Evangelischen Kirchentag in Dresden 2011, dass es ihn das Amt gekostet hätte, hätte er eine Katholikin heiraten wollen.
Heute ist eine Heirat mit einem Katholiken oder einer Katholikin meist kein Problem mehr. Doch die evangelischen Landeskirchen in Deutschland haben die Frage, was zu tun ist, wenn ein Nicht-Christ oder eine Nicht-Christin an der Seite des Pfarrers oder der Pfarrerin ins Pfarrhaus einziehen möchte, unterschiedlich beantwortet. Das schafft Verwirrung - und bietet doch gleichzeitig eine berufliche Chance für jene, die den Buchstaben des Kirchengesetzes nicht befolgen wollen oder können. Ein Ausweg auch für Carmen Häcker.
Die Kirche stellt Bedingungen: Die Pfarrerskinder müssen getauft werden
Die Evangelische Kirchen Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) gab heute bekannt, dass sie die Vikarin aus dem Württembergischen übernimmt: Denn in der EKBO »können Theologinnen und Theologen, die mit nicht-christlichen oder konfessionslosen Partnern verheiratet sind, aufgrund einer Einzelfallentscheidung des Konsistoriums in den Pfarrdienst übernommen werden«, heißt es dazu in einer Presseerklärung. Bedingungen allerdings stellen auch die Berliner: »Eine Übernahme ist möglich, wenn das Paar kirchlich heiratet, die gemeinsamen Kinder getauft werden und der Partner oder die Partnerin erklären, den Dienst zu unterstützten.«
Ist das das Ende der Fahnenstange? Für Carmen Häcker jedenfalls - bei der schon mal die Voraussetzung der kirchlichen Heirat erfüllt ist - ist es Glück pur. Sie freut sich riesig, »nun eine Chance zu bekommen, mit meinem muslimischen Mann an meiner Seite im Auftrag der Kirche das Evangelium zu verkündigen.«
Was passiert, wenn eine evangelische Vikarin einen Mann heiratet, der kein Christ ist? In Württemberg wird sie entlassen. Carmen Häcker ist das passiert. In Berlin kann sie ihre Ausbildung jetzt überraschend fortsetzen. Das wurde heute bekannt
»Ich wünsche mir von ganzem Herzen, Teil einer Kirche zu sein, die ganz offiziell, ohne irgendetwas zu vertuschen, einfach sagt: »In unseren Diensten steht eine Vikarin, auf Widerruf damit beauftragt, das Evangelium zu verkündigen, und sie ist mit einem Muslim verheiratet.«« Diesen Satz schreibt Carmen Häcker in einem Beitrag für Publik-Forum am 2. Dezember 2011[1] . Da ist sie eine Württembergische Vikarin, die weiß: Am 31. Dezember wird sie aus dem kirchlichen Dienst entlassen. Der Grund: Sie hat im August 2011 den falschen Mann geheiratet. »Falsch« für ihre Landeskirche. »Richtig« für sie. Aber was zählt das schon für ihren Dienstherren?
Wer darf ins Pfarrhaus einziehen? Der Zeitgeist entscheidet
Die Ausschlussklauseln der Kirchen im Falle einer nicht standesgemäßen Heirat ihrer Pfarrer haben eine lange Geschichte. Eine Geschichte, die schlicht den Zeitgeist widerspiegelt. In den Nachkriegsjahren hatten zuerst die Frauen große Mühe, überhaupt ein evangelisches Pfarramt zu bekommen. Am Ende setzten sie sich durch - in manchen Landeskirchen allerdings erst in den 1970er Jahren. Das Schlusslicht bildete die Landeskirche Schaumburg-Lippe - mit der ersten Frauenordination im Jahr 1991. Die Frauenfrage schied die Geister beinahe ebenso wie die Konfessionsfrage. Denn in den frühen Jahren der Bundesrepublik kam ein evangelischer Theologe im kirchlichen Amt zwar selten in die Verlegenheit, sich in eine Muslima oder Jüdin zu verlieben, dafür aber kamen Katholikinnen durchaus in sein Blickfeld.
Die Heirat mit einer solchen Person war aber schier undenkbar, wollte der Mann sein Amt behalten. Die innerchristlichen Konfessionen setzten auf strenge Trennung. Der evangelische Theologe Klaus-Peter Jörns, emeritierter Professor und lange Jahre selbst Gemeindepfarrer, erzählte noch auf dem Evangelischen Kirchentag in Dresden 2011, dass es ihn das Amt gekostet hätte, hätte er eine Katholikin heiraten wollen.
Heute ist eine Heirat mit einem Katholiken oder einer Katholikin meist kein Problem mehr. Doch die evangelischen Landeskirchen in Deutschland haben die Frage, was zu tun ist, wenn ein Nicht-Christ oder eine Nicht-Christin an der Seite des Pfarrers oder der Pfarrerin ins Pfarrhaus einziehen möchte, unterschiedlich beantwortet. Das schafft Verwirrung - und bietet doch gleichzeitig eine berufliche Chance für jene, die den Buchstaben des Kirchengesetzes nicht befolgen wollen oder können. Ein Ausweg auch für Carmen Häcker.
Die Kirche stellt Bedingungen: Die Pfarrerskinder müssen getauft werden
Die Evangelische Kirchen Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) gab heute bekannt, dass sie die Vikarin aus dem Württembergischen übernimmt[2] : Denn in der EKBO »können Theologinnen und Theologen, die mit nicht-christlichen oder konfessionslosen Partnern verheiratet sind, aufgrund einer Einzelfallentscheidung des Konsistoriums in den Pfarrdienst übernommen werden«, heißt es dazu in einer Presseerklärung. Bedingungen allerdings stellen auch die Berliner: »Eine Übernahme ist möglich, wenn das Paar kirchlich heiratet, die gemeinsamen Kinder getauft werden und der Partner oder die Partnerin erklären, den Dienst zu unterstützten.«
Ist das das Ende der Fahnenstange? Für Carmen Häcker jedenfalls - bei der schon mal die Voraussetzung der kirchlichen Heirat erfüllt ist - ist es Glück pur. Sie freut sich riesig, »nun eine Chance zu bekommen, mit meinem muslimischen Mann an meiner Seite im Auftrag der Kirche das Evangelium zu verkündigen.«
Wie sie sich noch vor wenigen Tagen fühlte, konnten die Print-Abonnenten von Publik-Forum am 2. Dezember lesen. Online stellen wir hier den Erfahrungsbericht und Zwischenruf von Carmen Häcker[3] noch einmal - in Ausschnitten - vor. Denn er zeigt, wie leicht es geschehen kann, dass die Liebe dem Leben eine radikale Wende gibt, den Beruf als Berufung vereitelt - und doch am Ende siegt.
Carmen Häcker: »Ich liebe einen Muslim«
»Wo ist der Mo?« Das ist sicher die Frage, die mir in Altenmünster, meiner Vikariatsgemeinde, am häufigsten gestellt wurde. Sie mögen ihn sehr, die Jugendlichen und besonders die Konfis, ihren Mo-Bro, meinen Mann. Er hat mich oft begleitet, wollte alles kennenlernen, wollte sehen, was es genau ist, was eine evangelische Vikarin in Württemberg so tut. Was er gesehen hat, hat ihn oft beeindruckt und nicht selten begeistert, er wäre gerne Pfarrmann geworden. Ich denke, er leidet am meisten unter der Entscheidung, die der Oberkirchenrat gefällt hat: dass ich keine Vikarin mehr sein darf, weil Monir, der als Muslim geboren ist, und ich geheiratet haben.
Ich erinnere mich gerne daran, wie mir Monir vor anderthalb Jahren in Bangladesch, seinem Heimatland, in dem wir uns kennengelernt haben, in der lauen Abendsonne die Gebetshaltungen beibrachte, die ich später beim Gebet in der kleinen Dorfmoschee mitmachte. Das war einer der vielen kleinen Schritte, die ich in seine Welt machen durfte. Dort wurde ich einmal nach meiner Religion gefragt. Ich sagte: »I am Christian.« Daraufhin wurde ich wieder gefragt: »Muslim-Christian or Hindu-Christian?« … Ich lernte langsam, dass »Religion« (und zwar nicht nur die jüdische) auch eine ethnische Größe sein kann.
Es ist beschämend für mich, meinem Mann und meiner Schwiegerfamilie, die mich als Christin akzeptiert und in die Familie aufgenommen hat, zu erklären, warum das Muslimischsein meines Mannes hier in der Evangelischen Landeskirche Württemberg - in meiner Religionsgemeinschaft - solche Probleme hervorruft.
Die Gegend, aus der mein Mann kommt, wurde religiös stark vom Sufismus geprägt. Schon im 9. Jahrhundert sagte ein persischer Sufi-Meister: »Keine Sünde ist so verderblich wie die Verachtung eines Bruders wegen der Verschiedenheit seines Bekenntnisses.«
Ich denke, es ist eine Illusion zu glauben, man könne zwischen der Person und ihrer Religionszugehörigkeit insofern trennen, dass man den Menschen lieben, ihm aber einen Anteil an der Wahrheit komplett absprechen kann. Ich bin ein Mensch, und ich liebe einen Muslim. Wie viel mehr muss Gott diesen und alle Muslime lieben! Ich kann mir nicht vorstellen, dass er beim Festmahl im Himmelreich auf sie verzichten möchte. (...)
Ja, ich habe gewusst, dass es Ärger gibt, als ich mich in Monir verliebte und gleichzeitig meinen lang gehegten Wunsch, Pfarrerin zu werden, nicht aufgab. Ich habe den Paragrafen 19 des Pfarrerdienstgesetzes und seine unverlässliche Kann-Bestimmung gekannt. Ich weiß bis heute nicht, wie es enden wird, aber ich nehme die Herausforderung der Liebe an, so wie ich grundsätzlich für die Herausforderungen des Lebens offen sein möchte. Ich bin davon überzeugt, dass Leben stetige Veränderung bedeutet. Und für diese Veränderung kämpfe ich auch innerhalb der evangelischen Kirche, weil wir nicht das große Festmahl der Völker, das Jesaja beschreibt, verpassen sollten, weil der alte Wein noch gut genug ist.«


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