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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 24/2014
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft

Personen und Konflikte

vom 19.12.2014
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Julia Pink, Erzieherin und Pornodarstellerin, hat Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg eingelegt. Das Gericht hatte die Kündigung der Frau durch die Diakonie Neuen dettels au für rechtens erklärt, allerdings die fristlose Kündigung moniert. Die Richter urteilten, dass die Diakonie den nicht angemeldeten Nebenjob der Frau trotz des langjährigen Arbeitsverhältnisses nicht akzeptieren müsse. Julia Pink erklärte, sie verstehe nicht, warum ihr Mitwirken an Pornofilmen als »Pflichtverletzung im außerdienstlichen Bereich« eingestuft werde und mit christlichen Werten nicht vereinbar sein soll.

Josefine Witt, A

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