Zur mobilen Webseite zurückkehren
Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 8/2015
Der Inhalt:

»Kommt zum Gebet«

vom 24.04.2015
Umstrittener Muezzin-Ruf: In Gladbeck wird man ihn über Lautsprecher hören
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo

»Gott (Allah) ist überaus groß. Ich bekenne, dass es keine Gottheit gibt außer Gott. Ich bekenne, dass Muhammad der Prophet Gottes ist. Kommt zum Gebet. Kommt zur Rettung.« So lautet in deutscher Übersetzung der muslimische Gebetsruf, der fünfmal am Tag in arabischer Sprache von einem Muezzin angestimmt wird. In der Gladbecker Moscheegemeinde wird er seit kurzem an Werktagen einmal durch Lautsprecher verstärkt und ist entsprechend weit zu hören, so wie es der Tradition im islamischen Kulturkreis entspricht. Theologisch gesehen ist der Ruf zum Gebet für Muslime verpflichtend, erläutert Erdal Toprakyaran, Direktor des Zentrums für Islamische Theologie in Tübingen. Er gilt als Vorstufe des gemeinschaftlichen Gebets. Ebenso wie liturgisches Geläut ist auch der lautsprecherverstärkte Gebetsruf vom Grundgesetz im Sinne der Religionsfreiheit gedeckt, wird hierzulande bislang aber wenig praktiziert. »Obwohl wir Muslime um unser Recht wissen, sind wir rücksichtsvoll und beachten die lokalen Gegebenheiten«, sagt Bekir Alboga, Generalsekretär der Ditib. Der Dachverband vertritt die Mehrzahl der türkischstämmigen Muslime und unterhält etwa 500 Moscheegemeinden in Deutschland. Strittig ist die Frage, ob ein lautsprecherverstärkter Gebetsruf die negative Religionsfreiheit, also das Recht, keine Reli gion auszuüben, beeinträchtigt. Kritiker wenden ein, dass es sich beim muslimischen Gebetsruf – im Unterschied zum Glockengeläut oder einem Gong – um ein gesprochenes Glaubensbekenntnis handelt. Bisher erklingt der Gebetsruf meist in Zimmerlautstärke im Inneren der Moschee.

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!