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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 2/2015
Der Inhalt:

Soll Gotteslästerung weiter strafbar sein?

vom 30.01.2015
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Das Attentat auf die Redaktion von Charlie Hebdo in Frankreich hat in Deutschland eine neue Debatte um einen alten Strafrechtsparagrafen ausgelöst. Soll der sogenannte Blasphemie-Paragraf bleiben – oder nicht? Er legt fest, dass Gotteslästerung mit »einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe« belegt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Richter den öffentlichen Frieden in hohem Maße gestört sieht. Aus der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gibt es widerstreitende Meinungen dazu. Der Wiesbadener Dekan Martin Mencke etwa erklärte, in einer offenen Gesellschaft müsse Gott nicht durch den Staat geschützt werden. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz sprach sich dagegen einmütig gegen die Abschaffung des Paragrafen aus.

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