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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 9/2015
Der Inhalt:

Tarifeinheit per Gesetz?

vom 11.05.2015
Ruft die Gewerkschaft GdL die Lokführer zum Streik auf, hat das weitreichende Folgen. Doch dass die Spartengewerkschaft nicht für alle Mitarbeiter der Bahn, sondern nur für einen Teil von ihnen kämpfen kann, ist ihr selbst ein Dorn im Auge. Schon bald könnte sie zu klein sein, um noch gültige Tarifverträge auszuhandeln. Das geplante Gesetz für Tarifeinheit privilegiert mitgliederstarke Gewerkschaften. Eine gute Idee? Uns interessiert Ihre Meinung in unserer Umfrage. Lesen Sie auch das folgende Pro- und Contra von Peter Weiß und Franz Segbers
Brauchen wir eine Tarifeinheit per Gesetz? Peter Weiß (links) sagt: "Ja!" Franz Segbers (rechts) sagt: "Nein!" (Fotos: www.peter-weiss.de; privat)
Brauchen wir eine Tarifeinheit per Gesetz? Peter Weiß (links) sagt: "Ja!" Franz Segbers (rechts) sagt: "Nein!" (Fotos: www.peter-weiss.de; privat)
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Peter Weiß: »Ja, das Gesetz fördert den Betriebsfrieden«

»Die Tarifautonomie ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darauf angelegt, »die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen«. Dabei kommt den Koalitionen die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zu, innerhalb ihres Bereiches das Arbeitsleben sinnvoll zu ordnen und zu befrieden.

Die Befriedungsfunktion des Tarifvertrages wird durch Tarifkollisionen beeinträchtigt, weil innerbetriebliche Verteilun

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