Populistisches Familiensplitting
Es scheint eine kinderfreundliche und verteilungsgerechte Idee: Als Reaktion auf die rot-grüne Kritik am Ehegattensplitting regte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor ein paar Wochen ein Familiensplitting an. Nach diesem Prinzip wird das Einkommen der Eltern durch die Zahl der Familienmitglieder geteilt und auf dieser Basis versteuert. Als Folge zahlt ein Hauptverdiener nicht mehr seinen hohen Progressionstarif, sondern kommt deutlich günstiger weg. Der Vorschlag des Unionspolitikers klingt logisch: Warum sollte ein Mann, der mehrere Kinder (und seine geringfügig beschäftigte Frau) zu ernähren hat, nicht weniger Steuern zahlen? Ist doch absolut familienfreundlich!
Nur wenige Familien würden profitieren
Doch dieses Konzept, das seit Jahren auch in kirchlichen Kreisen diskutiert und gelobt wird, hat einen entscheidenden Haken: 80 Prozent der Zielgruppe profitieren davon nicht. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kam bereits 2006 zu einem klaren Ergebnis: »Nur Familien mit drei oder mehr Kindern und sehr hohem zu versteuerndem Einkommen würden steuerlich stärker entlastet als im derzeitigen Familienlastenausgleich«, hieß es in der damaligen Studie: »Keine steuerliche Entlastung ergäbe sich für Familien mit mehreren Kindern im unteren und mittleren Einkommensbereich.«
Steuerpolitische Initiativen eignen sich besonders gut für populistische Irreführung. Das System ist kompliziert, die tatsächlichen finanzpolitischen Effekte sind oft versteckt und für Laien kaum erkennbar. Das gilt auch für die jüngsten Ankündigungen von Angela Merkel im beginnenden Wahlkampf. Die Bundeskanzlerin will den Kinderfreibetrag von derzeit 7008 Euro pro Kopf auf den Freibetrag erwachsener Familienmitglieder anheben. Der beträgt derzeit 8124 und ab dem kommenden Jahr sogar 8352 Euro. Unter dem Strich also mindestens 1344 Euro Entlastung, bei mehreren Kindern das Doppelte oder Dreifache! Ist doch absolut familienfreundlich!
Merkel will Gutverdiener entlasten
Der Teufel steckt im Detail. Denn entgegen einer Rhetorik, die das Familiensplitting für etwas komplett Neues erklärt, wird selbstverständlich schon jetzt die Anzahl der Kinder bei der Steuererklärung berücksichtigt. Es gibt den besagten Freibetrag von 7008 Euro, den Merkel jetzt erhöhen will. Mit dem allerdings haben die meisten Familien ohnehin nichts zu tun. Sie bekommen statt dessen Kindergeld. Im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung klärt das Finanzamt, auf welcher Berechnungsgrundlage die Eltern mehr Geld zur Verfügung haben. Günstiger stellen sich dabei die reichen Haushalte: Bei einem Jahreseinkommen von 120 000 Euro zum Beispiel gibt es auf diese Weise statt 184 schon 260 Euro Kinderzuschlag im Monat. Es hilft also wenig, wenn die Kanzlerin gleichzeitig ankündigt, sie werde auch das Kindergeld erhöhen. An einer Steuersystematik, die an den Gutverdienern orientiert ist, ändert sich gar nichts.
Ehegattensplitting bremst gesellschaftlichen Wandel
Das Fazit der DIW-Untersuchung zum Familiensplitting hat auch sieben Jahre später nichts von seiner Gültigkeit verloren. Verändert hat sich in dieser Zeit allerdings der kulturelle Unterton der familienpolitischen Debatte: Das aus der Adenauer-Zeit stammende Ehegattensplitting ist umstrittener als bei seiner Einführung Ende der 1950er Jahre. Die Lebensverhältnisse der Menschen haben sich gewandelt, der Mann als Alleinversorger ist nur noch eines der möglichen Rollenmodelle. Allerdings tragen die Väter zumindest im Westen Deutschlands nach wie vor erheblich mehr zum Familienetat bei. 70 Prozent der berufstätigen Mütter arbeiten Teilzeit, in Minijobs oder gar nicht.
Es sind also immer noch gesellschaftliche Mehrheiten, denen das Splitting finanzielle Vorteile bringt. Genau deshalb ist die Forderung, es abzuschaffen, so unpopulär. In einer aktuellen Umfrage für eine Familienzeitschrift geben 81 Prozent der Eltern mit Kindern an, sie wollten an der bisherigen Regelung festhalten.
Die geschlechterpolitische Debatte darüber, dass so die Ernährerfunktion der Männer unterstützt und Erwerbsarbeit für Frauen unattraktiv gemacht wird, geht an den Betroffenen offenbar vorbei. Und noch weniger gelangt in den Blick, was die CDU-Wahlkampfschlager Familiensplitting und Erhöhung des Kinderfreibetrags faktisch bedeuten: Es handelt sich um trojanische Pferde, die den Kern des alten Verfahrens retten sollen – und das oberste Fünftel der Einkommenspyramide mit neuen Steuergeschenken beglücken.
Bundesverfassungsgericht gibt homosexuellen Paaren mehr Rechte
Unabhängig von dieser Debatte hat das Bundesverfassungsgericht am 6. Juni entschieden, dass das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten muss. Es stellt damit gleichgechlechtliche Paare den Verheirateten im Steuerrecht gleich. Die bisherige Ungleichbehandlung sei verfassungswidrig, urteilte das Gericht. Die neue Regelung soll sogar rückwirkend ab dem Jahr 2001 gelten.
